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Das Arbeitsvisum (Z-Visum) wird Ihnen und bei Bedarf Ihren mitreisenden Familienangehörigen erteilt, wenn Sie eine Arbeitsstelle in China annehmen. Mit einem Arbeitsvisum können Sie einer Vollzeiterwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen nachgehen. Das Arbeitsvisum berechtigt Sie zu einer einmaligen Einreise in China.
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http://www.lxt-china.com/arbeitsvisum.html
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Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw. Tätigkeit kurz beschreiben.
Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des Visumantrags) an.
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http://www.lxt-china.com/ausfuellhinweise.html
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Falls Sie aus irgendeinem Grund nicht auf unsere Dienstleistung zurückgreifen können oder wollen, ziehen Sie möglicherweise einen telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Kontakt zur China Botschaft oder zu einem der chinesischen Konsulate in Deutschland vor.
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http://www.lxt-china.com/botschaft-konsulat/index.html
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Ein Geschäftsvisum (auch: Businessvisum bzw. F-Visum) wird immer dann benötigt, wenn man zu geschäftlichen Zwecken nach China einreisen möchte. (Das F-Visum wird auch für Kurzzeitstudien von 1 Semester oder Praktika bis max. 6 Monate ausgestellt.)
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http://www.lxt-china.com/geschaeftsvisum.html
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Deutsche Staatsbürger (sowie Staatsbürger aus EU-Staaten und einigen anderen Ländern) können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z.B. nach China) kann im Anschluss erneut ein visumfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist jeweils, dass bei der Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird.
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http://www.lxt-china.com/hongkong.html
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Deutschen Staatsangehörigen wird nach Information des Auswärtigen Amtes bei der Ankunft am Flughafen bzw. am Fähranleger in Macau ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährt. Voraussetzung ist, dass der Reisende einen gültigen deutschen Reisepass vorlegt. Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort problemlos möglich.
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http://www.lxt-china.com/macau.html
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Li Xutang China Visum Service Frankfurt - weitergehende Informationen zur Beantragung eines Touristenvisums fuer China. Hier werden alle Touristenvisa-Kosten von der Botschaftsgebuehr ueber unsere Servicegebuehr bis hin zu Versandkosten aufgefuehrt. Zusaetzlich erhalten Sie weitere Tipps zur Beantragung Ihres Touristenvisums fuer China.
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http://www.lxt-china.com/preise-touristenvisa.html
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Für bestimmte Orte/Gebiete Chinas existieren besondere Einreisebestimmungen: Hongkong, Macau, Taiwan, Tibet. Wer China nur als Zwischenstation auf seiner Reise in ein anderes Land benutzt (z.B. bei einer Flugreise in ein anderes asiatisches Land), ist an die jeweils gültigen Transitregelungen für China gebunden.
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http://www.lxt-china.com/sonderbestimmungen.html
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Will man in der Volksrepublik China studieren, so benötigt man ein Studentenvisum, welches auch als X-Visum bezeichnet wird. Das Studentenvisum wird für Schul- und Universitätsbesuche sowie Fortbildungen in China von mehr als 6 Monaten ausgestellt (d.h. für 2 oder mehr Semester). Für kurze Studien von nur einem Semester oder Praktika bis 6 Monate wird ein F-Visum ausgestellt.
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http://www.lxt-china.com/studentenvisum.html
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Laut Information des Auswärtigen Amtes benötigen Deutsche Staatsangehörige für Besuchsaufenthalte von bis zu 30 Tagen kein Visum, soweit bei der Einreise ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket (mit Visum für das Zielland) vorgelegt werden kann. Dies gilt jedoch nur für Einreisen über bestimmte Flughäfen.
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http://www.lxt-china.com/taiwan.html
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Für die Einreise in das autonome Gebiet Tibet werden sowohl ein spezielles China Visum (Gruppenvisum) als auch eine Einreisegenehmigung für Tibet benötigt. Das normale China Touristenvisum ist nicht ausreichend. Das erforderliche Gruppenvisum ist bei der chinesischen Botschaft, bei den chinesischen Konsulaten oder über einen China Visumservice erhältlich.
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http://www.lxt-china.com/tibet.html
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